Dynantec IT & Medizintechnik








 

Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert.

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halt.


AGB

Allgemeines     

Allen Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Dynantec bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluss
   

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn Dynantec eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

Dynantec behält sich vor einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.

Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Dynantec zumutbar sind.

Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Verweigert der Käufer die Annahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig, oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenen Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Preise
   

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Leistungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.

Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenwirtschaftung etc., berechtigen Dynantec zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit
   

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Firma Dynantec. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Dynantec nachzuweisen.

Teillieferung und Teilleistung sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend §326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen alle Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Firma Dynantec ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe die nicht von Dynantec zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma Dynantec nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den Dynantec zu vertreten hat, haben Kunden unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang
   

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der Firma Dynantec verlassen hat.

Die Firma Dynantec versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware begehrt.

Bei Sendungen an die Firma Dynantec trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Dynantec, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
   

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme Bar, Nachnahme Verrechnungsscheck ohne Skontoabzug zahlbar.

Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste schuld angerechnet, unabhängig von anderen Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Firma Dynantec gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Dynantec zu einem sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne vorherige Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämtlicher Forderungen von der Firma Dynantec gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Dynantec andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

Hält die Firma Dynantec weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Firma Dynantec steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Dynantec berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontohorrendkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamtem Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Die Firma Dynantec ist berechtigt Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt    

Die Firma Dynantec behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehende Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor.

Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung der Saldovorträge. Be- oder Verarbeitung der von Dynantec gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Firma Dynantec, ohne dass dadurch Verbindlichkeiten für Dynantec erwachsen können.

Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Dynantec Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten Waren.

Wird von der Firma Dynantec gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermisch oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für Dynantec.

Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind unzulässig.

Gewährleistungen    

Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Waren 2Jahre. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der Firma Dynantec nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.

Die Gewährleistungspflicht der Firma Dynantec beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu. Für Warenrücksendung in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen.

Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar.

Der Käufer muss der Firma Dynantec etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma Dynantec frei von Gewährleistungspflicht.

Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit der Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Technik der Firma Dynantec zu senden.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder etc., sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Firma Dynantec die auf dem Gerät befindlichen Daten Verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Software    

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Sonstige Schadenersatzansprüche    

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Firma Dynantec nur, wenn ihr , bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht    

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Dynantec und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils 17.7.73) werden ausgeschlossen.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Datenschutz

Die Firma Dynantec ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Ditten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mittelung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiter verarbeitet werden.
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
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Quelle: https://www.e-recht24.de